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Kurzuschuss

Bei dieser Reisen Sie können Sie ggf. von Ihrer Krankenkasse einen Kurzuschuss erhalten. Wie dies funktioniert, erfahren Sie hier.

Ihre 4 Schritte zum Kurzuschuss:

  1. Auswahl eines geeigneten Kurortes: Achten Sie vor allem darauf, dass dieser Ihren individuellen Bedürfnissen und Ihrem Gesundheitszustand entspricht.
  2. Bescheinigung über die Notwendigkeit Ihres Kuraufenthaltes: Suchen Sie Ihren Arzt auf, der Ihnen die Notwendigkeit einer Kur in einem Kurantrag schriftlich bescheinigt, entweder zur "Krankheitsvergütung" oder bei bestehender chronischer Erkrankung. Das hierfür notwendige Formular erhalten Sie bei der Krankenkasse. Es nennt sich: "Anregung einer ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten gemäß § 23 Abs. 2 SGB V" (ehemals: Offene Badekur) und muss mindestens zwei Monate vor der geplanten Reisen Sie bei der Krankenkasse eingereicht werden.
  3. Beantragung: Reichen Sie Ihren Kurantrag bei Ihrer Krankenkasse ein.
  4. Detaillierte Reiseplanung: Wenden Sie sich an uns, damit wir gemeinsam Ihre Kurreise nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen zusammenstellen können.

Rufen Sie uns an - wir beraten Sie gerne

Für alle weiteren Fragen, auch zur Abrechnung von Kurzuschüssen bei Auslandsreisen, stehen wir Ihnen natürlich jederzeit zur Verfügung.

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